Hausnotruf Kosten: Was zahlt die Pflegekasse und was nicht?
Der Basistarif kostet bei den großen Anbietern 27 Euro im Monat, genau so viel übernimmt die Pflegekasse. Teuer wird es erst mit Bereitschaftsdienst und Sensoren. Preise, Voraussetzungen, Antrag und ein Rechenbeispiel.
Von Redaktion 8 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
- Hausnotruf Kosten: Was zahlt die Pflegekasse und was nicht?
- Ein Hausnotruf kostet im Basistarif bei DRK, Malteser und Johannitern 27 Euro im Monat. Die Pflegekasse übernimmt seit April 2026 bis zu 27 Euro, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Person tagsüber oft allein ist. Pakete mit Bereitschaftsdienst kosten 55 bis 85 Euro, den Aufpreis tragen Versicherte selbst.

Ein Hausnotruf kostet im Basistarif bei DRK, Malteser und Johannitern 27 Euro im Monat (Stand 10/2026). Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse laut Verbraucherzentrale bis zu 27 Euro monatlich, für Menschen mit Pflegegrad ist die Grundversorgung damit in der Regel kostenlos.
Ohne Pflegegrad zahlen Nutzer den vollen Preis selbst. Wer mehr will als den Knopf am Handgelenk und die Notrufzentrale, also einen Bereitschaftsdienst, der vorbeikommt, oder einen Sturzsensor, landet schnell bei 55 bis 85 Euro im Monat. Den Teil über dem Basistarif bezahlt die Pflegekasse nicht.
Ein Hausnotruf ersetzt im akuten Notfall nicht die 112. Bei Brustschmerz, Atemnot, plötzlicher Lähmung oder Bewusstlosigkeit gilt: sofort den Rettungsdienst rufen, wenn das möglich ist. Wer häufig stürzt oder schwindlig ist, sollte die Ursache ärztlich abklären lassen, ein Notrufknopf behandelt nichts.
Was ein Hausnotruf kostet
Die großen Hilfsorganisationen verlangen für den Basistarif heute denselben Betrag, den die Pflegekasse erstattet. Die Pauschale beruht auf Verträgen nach § 78 SGB XI, die Pflegekassen oder ihr Spitzenverband mit den Anbietern schließen.
| Anbieter und Paket | Preis pro Monat | Was dazukommt |
|---|---|---|
| DRK Basistarif | 27,00 € | Basisgerät, Notrufzentrale, Akkuwechsel |
| Malteser Grundsicherheit | 27,00 € | Gerät, Zentrale, Angehörigen-App |
| Malteser Komplettsicherheit | 60,40 € | Bereitschaftsdienst, Schlüsselaufbewahrung |
| Malteser Komplettsicherheit Plus | 64,90 € | zusätzlich Bewegungssensor |
| Johanniter Basis | ab 27,00 € | Zentrale, bis zu 5 Kontaktpersonen |
| Johanniter Komfort | ab 55,00 € | Einsatzdienst vor Ort, Tagestaste |
| Johanniter Premium | ab 85,00 € | wöchentliche Anrufe, weiteres Zubehör |
Preise laut Preisseiten der Anbieter, Stand 10/2026. Malteser berechnet nach eigener Angabe keine einmalige Servicegebühr. Das DRK weist darauf hin, dass Zusatzleistungen regional verschieden angeboten und berechnet werden, die Kreisverbände nennen die genauen Preise. Bei kleineren Anbietern können Anschlussgebühren anfallen, das steht im Vertrag.
Die Verbraucherzentrale nennt für den Basistarif eine Spanne von 27 bis 40 Euro. Zusatzleistungen kosten nach ihrer Übersicht rund 30 bis 50 Euro im Monat zusätzlich, manchmal mehr. Die AOK nennt noch einen Posten, der in keiner Preistabelle steht: Kosten durch Fehlalarme.
Wann die Pflegekasse zahlt
Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands steht er in der Produktgruppe 52 („Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung“). Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, denn § 28a SGB XI zählt die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ausdrücklich zu den Leistungen bei Pflegegrad 1.
Der Pflegegrad allein reicht aber nicht. AOK und Bundesverband Hausnotruf nennen übereinstimmend zwei weitere Bedingungen:
- Die pflegebedürftige Person ist ganz oder über weite Teile des Tages allein. Lebt sie mit jemandem zusammen, muss diese Person im Notfall selbst nicht in der Lage sein, Hilfe zu holen.
- Wegen Krankheit oder Pflegezustand ist jederzeit mit einem Notfall zu rechnen, etwa einem Sturz, und dann könnte sie mit einem normalen Telefon keine Hilfe rufen.
Ob das zutrifft, kann die Pflegekasse nach § 40 Abs. 1 SGB XI durch den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachperson prüfen lassen. Der Bundesverband Hausnotruf hält die Zusatzbedingungen für überholt, weil sie Angehörige faktisch an die Wohnung binden. Geändert hat sich daran bisher nichts.
Eine dritte Hürde wird oft übersehen: Der Anbieter muss Vertragspartner der Pflegekasse sein. Sonst gibt es kein Geld, auch wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Die AOK bietet dafür eine Suche nach Postleitzahl, andere Kassen nennen Vertragspartner am Telefon.
Was die Pauschale abdeckt
Nach Angaben der AOK umfasst die Pauschale die Bereitstellung des Geräts, die monatliche Miete und den Abbau, wenn das Gerät nicht mehr gebraucht wird. Der Notruf und die Hilfe durch die Notrufzentrale kosten Pflegebedürftige nichts extra. Die KKH beschreibt die Leistung als Vergütungspauschale einschließlich Anschlussgebühr, die direkt mit dem Anbieter abgerechnet wird.
| Leistung | Pflegekasse | Selbst zahlen |
|---|---|---|
| Basisgerät und Funksender | ja, bis 27 € im Monat | nein |
| Installation und Einweisung | ja, in der Pauschale | nein |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja, in der Pauschale | nein |
| Bereitschaftsdienst vor Ort | nein | ja |
| Hinterlegung des Wohnungsschlüssels | nein | ja |
| Tagestaste, Bewegungsmelder, Rauchmelder | nein | ja |
| Mobiler Notruf mit GPS | nur in Sonderfällen | meist ja |
Beim Sturzsensor lohnt eine Nachfrage. Die Produktgruppe 52 nennt zusätzliche Sturzsensoren ausdrücklich als mögliches Zubehör, wenn eine erhöhte Sturzgefahr besteht. Ob die Pflegekasse ihn im Einzelfall bezahlt, entscheidet sie auf Antrag.
Rechenbeispiel: Was am Ende übrig bleibt
Eine 84-jährige Frau mit Pflegegrad 2 lebt allein und ist im Frühjahr zweimal gestürzt. Die Tochter wohnt 40 Kilometer entfernt. Die Familie überlegt, ob der Basistarif reicht oder ob ein Paket mit Bereitschaftsdienst nötig ist. Gerechnet mit den Malteser-Preisen von 10/2026:
| Variante | Preis pro Monat | Pflegekasse | Eigenanteil pro Monat | Eigenanteil pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Grundsicherheit mit Pflegegrad | 27,00 € | 27,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Komplettsicherheit mit Pflegegrad | 60,40 € | 27,00 € | 33,40 € | 400,80 € |
| Komplettsicherheit ohne Pflegegrad | 60,40 € | 0,00 € | 60,40 € | 724,80 € |
Rechenweg: 60,40 € minus 27,00 € ergibt 33,40 € im Monat, mal 12 sind das 400,80 € im Jahr. Ohne Pflegegrad: 60,40 € mal 12 gleich 724,80 €. Ob die Kasse beim größeren Paket den Basisanteil anrechnet, sollte vor Vertragsschluss schriftlich geklärt sein. Johanniter schreiben dazu nur, eine Kostenbeteiligung sei „unter bestimmten Voraussetzungen“ möglich.
Für die Familie im Beispiel ist der Bereitschaftsdienst der eigentliche Grund für das teurere Paket. Wenn niemand aus der Nähe kommen kann, schickt die Zentrale beim Basistarif im Zweifel den Rettungsdienst, und der muss die Tür womöglich gewaltsam öffnen. Wohnen Nachbarn oder Angehörige in der Nähe und haben einen Schlüssel, reicht der Basistarif oft.
Hausnotruf beantragen: die Schritte
- Pflegegrad prüfen. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Liegt noch keiner vor, zuerst den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
- Anbieter wählen, der Vertragspartner der eigenen Pflegekasse ist. Bei der Kasse nachfragen oder deren Suche nutzen.
- Antrag stellen. Das geht formlos, laut KKH auch mit einer ärztlichen Verordnung. Viele Anbieter stellen den Antrag nach Angabe der AOK selbst.
- Im Antrag die Lage konkret beschreiben: wie viele Stunden die Person allein ist, welche Stürze oder Notfälle es gab, warum ein normales Telefon im Notfall nicht reicht.
- Bescheid abwarten, dann den Vertrag nur über den Basistarif unterschreiben oder Zusatzleistungen bewusst dazubuchen.
Lehnt die Pflegekasse ab, kann nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Chancen. Hilfreich sind das Gutachten des Medizinischen Dienstes und eine ärztliche Stellungnahme zur Sturzgefahr.
Ohne Pflegegrad: wer sonst zahlt
Wer keinen Pflegegrad hat, trägt die Kosten selbst. Die Verbraucherzentrale verweist für Menschen mit wenig Geld auf das Sozialamt, das im Einzelfall helfen kann. Einen eigenen Anspruch gegenüber der Krankenkasse gibt es in der Regel nicht, denn der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel und keine Leistung zur Krankenbehandlung.
Auch der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ist meist keine Lösung. Nach § 45b SGB XI ist er zweckgebunden für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ein Hausnotrufvertrag gehört nicht dazu.
Steuer: nur im betreuten Wohnen
Für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall nur eine Servicezentrale anruft, die dann Dritte verständigt, gibt es keine Steuerermäßigung. So hat der Bundesfinanzhof am 15. Februar 2023 entschieden (VI R 7/21). Die Dienstleistung werde nicht im Haushalt erbracht, sondern in der Zentrale.
Anders liegt der Fall im betreuten Wohnen, wenn die Rufbereitschaft innerhalb der Anlage sitzt. Dafür hat der BFH 2015 die Steuerermäßigung nach § 35a EStG anerkannt (VI R 18/14). Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.
Checkliste vor dem Vertrag
Der GKV-Spitzenverband stellt an Hausnotrufsysteme, die über die Pflegekasse laufen, feste Mindestanforderungen. Daran lassen sich auch Geräte für Selbstzahler messen:
- Funksender wasserdicht nach IP 67, also auch unter der Dusche nutzbar.
- Reichweite des Funksenders mindestens 30 Meter in Gebäuden und 250 Meter im Freien.
- Freisprechen ohne Knopfdruck, auch wenn die Person nicht sprechen kann; die Zentrale erkennt den Anrufer automatisch.
- Mindestens ein Selbsttest pro Woche; die Notrufzentrale selbst muss auch bei Stromausfall arbeiten.
- Bei Anschluss über den Router: klären, ob ein Gerät mit SIM-Karte besser ist. Fallen Strom oder Internet aus, kann sonst auch der Notruf ausfallen. Darauf muss der Anbieter laut GKV-Spitzenverband hinweisen.
- Kündigungsfrist prüfen. Malteser nennt einen Monat zum Monatsende, bei anderen Anbietern kann es länger sein.
- Klären, wer im Notfall kommt: Angehörige, Nachbarn, Bereitschaftsdienst oder direkt der Rettungsdienst. Die Reihenfolge wird bei der Installation festgelegt.
- Fragen, ob Fehlalarme oder Türöffnungen extra kosten.
Für Menschen mit Demenz ist der klassische Knopf nach Einschätzung der Verbraucherzentrale oft ungeeignet, weil sie ihn nicht gezielt auslösen. Hier können Tagestaste oder Bewegungsmelder mehr bringen, weil sie Alarm geben, wenn sich in der Wohnung nichts tut.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es einen Hausnotruf?
Ab Pflegegrad 1. Zusätzlich muss die Person tagsüber oft allein sein und im Notfall nicht selbst per Telefon Hilfe holen können.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse 2026?
Bis zu 27 Euro im Monat, so die Verbraucherzentrale. Der Betrag gilt seit dem 1. April 2026.
Was kostet ein Hausnotruf mit Sturzsensor?
Das hängt vom Anbieter ab, ein automatischer Sturzmelder ist meist Zubehör mit Aufpreis. Zum Vergleich: Das Malteser-Paket mit Bewegungserkennung kostet 64,90 Euro, das Johanniter-Premiumpaket mit wählbarem Zubehör ab 85 Euro im Monat. Mit Pflegegrad kann ein zusätzlicher Sturzsensor bei erhöhter Sturzgefahr als Zubehör beantragt werden.
Wann bekommt man einen Hausnotruf kostenlos?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, die Voraussetzungen erfüllt sind, der Anbieter Vertragspartner der Pflegekasse ist und nur der Basistarif gebucht wird.
Wie viele Menschen nutzen einen Hausnotruf?
Die Mitglieder des Bundesverbands Hausnotruf zählen nach dessen Angaben rund 1,2 Millionen Nutzer und etwa 11.000 Notrufe pro Tag.
Fazit
Mit Pflegegrad und erfüllten Voraussetzungen kostet ein Hausnotruf im Basistarif nichts, weil die Pflegekasse die 27 Euro übernimmt. Familien sollten zuerst den Antrag stellen und erst danach über Zusatzpakete entscheiden. Ein Bereitschaftsdienst lohnt sich vor allem, wenn in der Nähe niemand einen Wohnungsschlüssel hat. Für 33 Euro Eigenanteil im Monat ist das bezahlbar, aber kein Muss.
Quellen
- Verbraucherzentrale · Hausnotrufsysteme erklärt: So helfen sie im Notfall (Stand 29.07.2026) · Abruf 10/2026
- AOK · Hausnotruf: Sicherheit für Pflegebedürftige · Abruf 10/2026
- KKH · Hausnotruf und Hausnotrufsysteme · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de · Pflegehilfsmittel beantragen · Abruf 10/2026
- GKV-Spitzenverband · Fortschreibung Produktgruppe 52 „Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung“ (2025) · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1 · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 78 SGB XI, Verträge über Pflegehilfsmittel · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen · Abruf 10/2026
- Bundesfinanzhof · Urteil vom 15.02.2023, VI R 7/21 · Abruf 10/2026
- Bundesverband Hausnotruf · Wer hat Anspruch? · Abruf 10/2026
- Bundesverband Hausnotruf · Presse · Abruf 10/2026
- Deutsches Rotes Kreuz · Hausnotruf: Leistungen und Kosten · Abruf 10/2026
- Malteser · Hausnotruf: Kosten und Leistungen · Abruf 10/2026
- Johanniter · Johanniter-Hausnotruf Kosten · Abruf 10/2026


