Tagespflege: Was kostet sie, was zahlt die Pflegekasse?
721 bis 2.085 Euro im Monat gibt die Pflegekasse für Tagespflege, zusätzlich zum Pflegegeld. Privat bleiben Essen, Unterkunft und Investitionskosten. Drei Rechenbeispiele zeigen, was Familien 2026 tatsächlich zahlen.
Von Redaktion 8 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
- Tagespflege: Was kostet sie, was zahlt die Pflegekasse?
- Für Tagespflege zahlt die Pflegekasse 2026 je nach Pflegegrad 721 bis 2.085 Euro im Monat, ohne das Pflegegeld zu kürzen. Privat bleiben Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, in einer Beispieleinrichtung gut 21 Euro pro Besuchstag. Dafür lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro einsetzen.

Was ein Tag in der Tagespflege kostet, legt jede Einrichtung in ihrer Preisliste fest. In der Beispieleinrichtung weiter unten sind es knapp 110 Euro pro Besuchstag samt Fahrdienst. Die Pflegekasse übernimmt davon ab Pflegegrad 2 den Pflegeanteil samt Fahrdienst, und zwar bis zu 721 Euro (Pflegegrad 2) und 2.085 Euro (Pflegegrad 5) im Monat, ohne dass Pflegegeld oder Pflegesachleistung gekürzt werden.
Selbst zahlen müssen Pflegebedürftige Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. In einer Beispieleinrichtung mit Preisliste vom Januar 2026 sind das 21,23 Euro pro Tag. Wer zwei Tage pro Woche kommt, landet nach Abzug des Entlastungsbetrags bei rund 60 Euro Eigenanteil im Monat. Die Rechnung steht weiter unten.
Ein Hinweis vorab: Tagespflege ersetzt keine ärztliche Behandlung. Fallen dem Personal oder den Angehörigen neue Verwirrtheit, häufige Stürze, deutlicher Gewichtsverlust, wenig Trinken oder anhaltende Schmerzen auf, sollte das hausärztlich abgeklärt werden. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 112.
Was Tagespflege ist und wer Anspruch hat
In der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige einen Teil des Tages in einer Einrichtung, meist werktags von morgens bis zum Nachmittag, und schlafen zu Hause. Ein Fahrdienst holt sie ab und bringt sie zurück. Es gibt Mahlzeiten, Pflege, Medikamentengabe nach Plan und Gruppenangebote wie Spaziergänge, Singen oder Gedächtnistraining.
Nach § 41 Absatz 1 SGB XI haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder ergänzt beziehungsweise gestärkt werden soll. Die Hürde ist niedrig. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt als Gründe etwa die Berufstätigkeit der Pflegeperson, ohne Mindeststundenzahl, die Entlastung von Angehörigen oder den Wunsch alleinlebender Menschen nach Kontakten und fester Tagesstruktur. Eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst gibt es dafür nicht, ein plausibler Grund im Antrag genügt. Privat Versicherte haben denselben Anspruch.
Wie sich der Tagessatz zusammensetzt
Jede Einrichtung rechnet mehrere Posten ab, die die Pflegekasse unterschiedlich behandelt. Die Aufteilung folgt aus § 41 Absatz 2 und § 82 SGB XI: Die Kasse zahlt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und die gesondert berechneten Investitionskosten tragen die Gäste selbst.
Ein Beispiel aus der veröffentlichten Preisliste der Tagespflege im Erich-Burger-Heim des Klinikums Mittelbaden, gültig ab 1. Januar 2026. Dort gilt ein einheitlicher Satz für alle Pflegegrade, andere Einrichtungen staffeln nach Pflegegrad.
| Posten | Betrag pro Tag | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Pflege und Betreuung | 79,03 € | Pflegekasse bis zum Monatsbudget |
| Ausbildungsumlage | 5,40 € | Pflegekasse bis zum Monatsbudget |
| Fahrdienst 3 bis 7 km | 3,95 € | Pflegekasse bis zum Monatsbudget |
| Unterkunft | 9,20 € | privat |
| Verpflegung | 7,53 € | privat |
| Investitionskosten | 4,50 € | privat |
| Summe | 109,61 € | 88,38 € Kasse, 21,23 € privat |
Die Ausbildungsumlage finanziert nach dem Pflegeberufegesetz die Ausbildung von Pflegefachkräften und wird als Zuschlag auf die Pflegekosten berechnet. Den Fahrdienst schließt § 41 Absatz 1 Satz 2 SGB XI ausdrücklich in die Leistung ein. Das Bundesgesundheitsministerium weist aber darauf hin, dass bei größeren Entfernungen einrichtungsabhängig Transportkosten berechnet werden können. Die Pauschale steigt im Beispiel mit der Entfernung von 2,00 Euro bis 7,95 Euro pro Tag.
Was die Pflegekasse 2026 zahlt
Die Monatsbeträge stehen in § 41 Absatz 2 SGB XI. Die Beträge decken nur den Kassenanteil des Tagessatzes. Wie viele Tage das reicht, hängt vom Preis der Einrichtung ab. Die rechte Spalte rechnet mit den 88,38 Euro aus dem Beispiel.
| Pflegegrad | Budget Tagespflege pro Monat | Pflegegeld daneben (§ 37) | Tage bei 88,38 € Kassenanteil |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 €, nur Entlastungsbetrag 131 € | 0 € | rund 1 Tag über den Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 2 | 721 € | 347 € | 8 Tage |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € | 599 € | 15 Tage |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € | 800 € | 19 Tage |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € | 990 € | 23 Tage |
Rechenweg für Pflegegrad 3: 1.357 Euro geteilt durch 88,38 Euro ergibt 15,35, also 15 volle Tage. Bei Pflegegrad 2 reicht das Budget in diesem Beispiel für etwa zwei Tage pro Woche. Wer häufiger kommt, zahlt den überschießenden Pflegeanteil selbst.
Wichtig für die Haushaltsplanung: Nach § 41 Absatz 3 SGB XI wird die Tagespflege nicht auf Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung angerechnet. Das Pflegegeld läuft also in voller Höhe weiter. Kurzzeit- und Verhinderungspflege bleiben ebenfalls unberührt.
Drei Rechenbeispiele
Alle Beispiele nutzen die Preisliste von oben (Stand Januar 2026) und die Leistungsbeträge 2026. Ein Monat mit zwei Besuchstagen pro Woche hat rund 9 Besuchstage, mit drei Tagen rund 13.
Pflegegrad 3, zwei Tage pro Woche
- Kassenanteil: 9 × 88,38 € = 795,42 €, liegt unter dem Budget von 1.357 €, die Kasse zahlt alles
- Privatanteil: 9 × 21,23 € = 191,07 €
- abzüglich Entlastungsbetrag: 191,07 € − 131 € = 60,07 € Eigenanteil im Monat
- Pflegegeld von 599 € läuft ungekürzt weiter
Pflegegrad 2, drei Tage pro Woche
- Kassenanteil: 13 × 88,38 € = 1.148,94 €, die Kasse zahlt 721 €, offen bleiben 427,94 €
- Privatanteil: 13 × 21,23 € = 275,99 €
- zusammen 703,93 €, abzüglich Entlastungsbetrag 131 € = 572,93 € Eigenanteil im Monat
- das Pflegegeld von 347 € deckt davon gut die Hälfte
Pflegegrad 1, ein Tag pro Woche
- kein Budget nach § 41, voller Satz: 4 × 109,61 € = 438,44 €
- abzüglich Entlastungsbetrag 131 € = 307,44 € Eigenanteil im Monat
Das zweite Beispiel zeigt die typische Falle: Wer mit Pflegegrad 2 mehr als zwei Tage pro Woche einplant, zahlt schnell mehr als das Pflegegeld einbringt. Liegt die Pflegebedürftigkeit inzwischen höher, lohnt ein Höherstufungsantrag, weil der Sprung auf Pflegegrad 3 das Budget fast verdoppelt.
Entlastungsbetrag: der zweite Topf
Nach § 45b SGB XI stehen allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege bis zu 131 Euro im Monat zu, ab Pflegegrad 1. Das Geld darf ausdrücklich für Tages- oder Nachtpflege eingesetzt werden. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt dabei auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Ein Antrag vorab ist nicht nötig, die Kasse erstattet gegen Rechnung, und auf dem Beleg muss stehen, dass es sich um Tagespflege handelt. Manche Einrichtungen bieten an, den Betrag nach einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse abzurechnen.
Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres lassen sich nach § 45b Absatz 1 in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen, also bis zum 30. Juni. Für Pflegegrad 1 ist das der einzige Weg, Tagespflege mitzufinanzieren, wie § 28a SGB XI und das Bundesgesundheitsministerium bestätigen.
Wenn das Geld nicht reicht
Investitionskosten fördern einige wenige Bundesländer auch in der Tagespflege, laut Gesundheitsportal des Bundes über Zuschüsse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob ein solcher Zuschuss schon im Tagessatz steckt, weiß die Einrichtung. Auskunft gibt sonst das örtliche Sozialamt.
Reichen Pflegekasse, Einkommen und Vermögen nicht, kommt Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht. § 64g SGB XII sieht teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflege ab Pflegegrad 2 ausdrücklich vor, einschließlich Beförderung. Der Antrag sollte laut Gesundheitsportal des Bundes gestellt werden, bevor die Tagespflege beginnt.
Antrag in fünf Schritten
- Pflegegrad prüfen: Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistung der Pflegeversicherung. Liegt noch keiner vor, zuerst die Begutachtung beantragen.
- Einrichtung suchen und Probetag vereinbaren. Freie Plätze, Öffnungszeiten und Einzugsgebiet des Fahrdienstes erfragen, dazu die aktuelle Preisliste mit allen Posten.
- Formlosen Antrag an die Pflegekasse schicken, mit kurzem Grund, etwa Berufstätigkeit oder Entlastung der Pflegeperson. Stellt ein Angehöriger den Antrag, gehört eine Kopie der Vollmacht dazu.
- Vertrag mit der Einrichtung abschließen. Besuchstage, Kündigungsfrist, Regelung für Fehltage und, falls gewünscht, die direkte Abrechnung des Entlastungsbetrags über eine Abtretungserklärung festhalten.
- Erste Monatsrechnung prüfen: Kassenanteil, Privatanteil und Fahrtkosten müssen getrennt ausgewiesen sein, der Entlastungsbetrag darf nicht doppelt verbucht werden.
Checkliste für die Preisliste
- Ist der Pflegesatz nach Pflegegrad gestaffelt oder einheitlich?
- Wie hoch sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten pro Tag?
- Welche Fahrtkostenpauschale gilt für die eigene Adresse?
- Was wird an Fehltagen berechnet, etwa bei Krankheit?
- Gibt es einen Landeszuschuss zu den Investitionskosten?
- Wie viele Tage deckt das Budget beim eigenen Pflegegrad, gerechnet wie in der Tabelle oben?
Was der Reformentwurf für 2027 plant
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Stand Oktober 2026 ist er nicht verabschiedet, geplant ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Die Monatsbeträge für Tagespflege in § 41 Absatz 2 bleiben im Entwurf unverändert, und die Tagespflege soll weiter ohne Anrechnung neben Pflegegeld und Sachleistung stehen.
Spürbar wäre der Umbau beim Entlastungsbetrag. Er soll durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro im Monat ersetzt werden, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 Euro. Nach dem Entwurf darf dieses Budget aber nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Die Begründung nennt Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege als Beispiel für Leistungen, die bisher über den Entlastungsbetrag liefen und künftig nicht mehr erfasst sind. Eine Ansparmöglichkeit sieht der Entwurf nicht mehr vor, das Budget gilt erst ab Pflegegrad 2, und Pflegegrad 1 erhielte statt des Entlastungsbetrags eine Pflegebegleitung.
Für das erste Rechenbeispiel hieße das: Der Eigenanteil von rund 60 Euro stiege auf 191 Euro im Monat, weil die 131 Euro als Ausgleich wegfielen. Familien mit angesparten Entlastungsbeträgen sollten bei der Pflegekasse nachfragen, ob und wie lange sich die Restbeträge nach einer Reform noch einlösen lassen. Das endgültige Gesetz kann vom Entwurf abweichen.
Häufige Fragen
Wird die Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen?
Nein. Nach § 41 Absatz 3 SGB XI wird sie weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung angerechnet. Das gilt für alle Pflegegrade von 2 bis 5.
Wie viele Tage Tagespflege sind bei Pflegegrad 2 möglich?
Das Gesetz nennt keine Tageszahl, sondern einen Betrag von 721 Euro im Monat. Bei einem Kassenanteil von rund 88 Euro pro Tag reicht das für etwa acht Tage. Mehr Tage sind möglich, der Rest wird privat bezahlt.
Was kostet Tagespflege einmal pro Woche?
Ab Pflegegrad 2 meist nur den Privatanteil, im Beispiel 4 × 21,23 Euro = 84,92 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro deckt das vollständig. Mit Pflegegrad 1 fällt der volle Tagessatz an.
Können Investitionskosten über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden?
§ 45b SGB XI erlaubt die Erstattung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Tagespflege entstehen, und beschränkt das nicht auf den Pflegeanteil. Auf der Rechnung muss die Tagespflege als Leistung erkennbar sein. Bei Zweifeln vor der ersten Abrechnung bei der Pflegekasse nachfragen.
Fazit
Tagespflege ist ab Pflegegrad 2 günstiger, als viele Familien erwarten, weil das Budget zusätzlich zum Pflegegeld kommt. Teuer wird es erst, wenn mehr Tage gebucht werden, als das Budget deckt, oder bei Pflegegrad 1. Vor Vertragsschluss lohnt die eigene Rechnung mit Preisliste und Tabelle oben. Wer 2027 plant, behält den Reformentwurf im Blick, denn ohne Entlastungsbetrag stiege der Eigenanteil um bis zu 131 Euro im Monat.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz · § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1 · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 82 SGB XI, Finanzierung der Pflegeeinrichtungen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 64g SGB XII, Teilstationäre Pflege · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de · Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit · Teilstationäre Pflege (Online-Ratgeber Pflege) · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit · Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz · Abruf 10/2026
- Bundesministerium für Gesundheit · Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (PDF) · Abruf 10/2026
- Klinikum Mittelbaden gGmbH · Pflegekostentarife Tagespflege Erich-Burger-Heim ab 01.01.2026 (PDF) · Abruf 10/2026


